Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung der Lindenschule weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder umzusetzen
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Ihr Kind offensichtlich krank in die Schule gebracht wird oder während der Teilnahme am Unterricht der Schule erkranken, können wir die Abholung veranlassen.
Tritt bei Ihrem Kind eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:
- Fieber (ab 38,0°C)
Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen. - Trockener Husten, d. h. ohne Schleim und nicht durch eine chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht.
Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss. - Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aus- drücklich kein Ausschlussgrund.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum / zur Hausarzt / – ärztin bzw. zum / zur Kinder- und Jugendarzt / -ärztin aufnehmen.
Wurde Ihr Kind positiv auf COVID-19, möchten wie Sie bitten Ihrem Kind die Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule (3. Seite des Links) ausgefüllt mit zur Schule zu geben.